Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und der Trinkwasserverordnung
Aufhebung der Abkochverfügung
Die am 22.12.2017 durch das Landratsamt Miesbach angeordnete Abkochverfügung wird aufgrund des Bescheides des Landratsamtes Miesbach - Fachbereich Gesundheit - vom 29.12.2017, AZ: 43.1-5220-4000018200100 mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Der Fachbereich Gesundheit des Landratsamtes Miesbach hat alle eingegangenen Untersuchungsbefunde überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Haushamer Trinkwasser unbehandelt, ohne vorheriges Abkochen, als Trinkwasser und als Wasser für Lebensmittelbetriebe verwendet werden kann.
Gemeinde Hausham
29. Dezember 2017
Rudi Randler
Geschäftsleitender Beamter
Die Bekanntmachung hier im PDF-Format 